Stand Juni 2021
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(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
Der Leistungsumfang umfasst Fachübersetzungen, Dolmetschen und Sprachtraining.
Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist die Normzeile bei Fließtext. Die zu berechnende Zeilenzahl wird auf der Grundlage der Normzeile ermittelt. Gezählt wird der Zieltext.
Arbeiten, die nicht nach Zeilen erfasst werden können (Zeichnungen, Beschriftungen, etc.) werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Zeilenpreise und Stundensätze sind in einer separaten Preisliste festgelegt.
Die Vergütung für Übersetzungen, Dolmetschereinsätze und Sprachtraining nebst der gesondert in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer ist sofort nach Rechnungsstellung zahlbar.
Bei der Absage bereits vereinbarter Dolmetscherleistungen gelten folgende Ausfallhonorare:
Bei Auftragsstornierung kann die Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin ein anteiliges Honorar für bereits geleistete Arbeiten und für bereits getätigte Aufwendungen verlangen.
Die Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen, unter Angabe der Zielsprache, des gewünschten Termins sowie aller für den Auftrag relevanten Informationen.
Aufträge kommen auf der Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, wenn nicht abweichende Konditionen schriftlich vereinbart sind.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. für die Vorbereitung des Dolmetschereinsatzes notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin/Dolmetscherin zur Verfügung zu stellen (bereits vorhandene Software-Übersetzungen, Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.). Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei
Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglicherweise in der Übersetzung enthaltenen Mängeln, wobei die Mängel sachlich begründet in schriftlicher Form innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden müssen.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin nur, wenn sie vertragswesentliche Pflichten verletzt hat.
Der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Schadenersatzanspruch pro Auftrag wird auf 5.000,-- € beschränkt.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Netz- und Serverfehler oder durch nicht von ihr zu vertretende Verbindungs- und Übertragungsfehler verursacht wurden. Die Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin haftet nicht für Schäden, die durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spam-Mails oder vergleichbare Daten verursacht wurden. Die Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin verwendet handelsübliche Virenprogramme und ihre Rechner werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von der Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Übersetzerin/Dolmetscherin/Sprachtrainerin haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten als Ergebnis der elektronischen Übertragung.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(1) Die Übersetzerin/Dolmetscherin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin/Dolmetscherin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 8. verpflichten.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an der von ihr gefertigten Übersetzung bei der jeweiligen Übersetzerin.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin/Dolmetscherin frei.
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Darmstadt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.